Alles für den FCH! Bundesliga-Schlusslicht 1. FC Heidenheim und Drittligist FC Hansa Rostock stehen offenbar in einem Rechtsstreit miteinander. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, streiten sich die beiden Fußballvereine vor dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) darum, wer offiziell das Kürzel „FCH“ nutzen darf. Eine Entscheidung steht noch aus.
1. FC Heidenheim hat die Marke FCH Fanshop eintragen lassen
Der Bundesligist aus Heidenheim hatte am 14. November 2023 beim DPMA die Marke „FCH Fanshop“ eintragen lassen, wie im DPMAregister ersichtlich. Ziel sei gewesen, die Bezeichnung „logischerweise nur im Kontext mit unserem Vereinsnamen oder unserem Logo zu verwenden – und damit in klar erkennbarer Abgrenzung zum FC Hansa Rostock“, teilte Heidenheims Sprecher Markus Gamm mit.
Hansa ging anschließend dagegen vor. Die Rostocker hätten den Heidenheimern die Nutzung der Bezeichnung „deutlich einschränken“ wollen und „partnerschaftliche Gespräche“ dazu abgelehnt, heißt es vom Bundesligisten. Der 1. FC Heidenheim habe daher seinerseits mit der Einleitung eines Verfahrens vor dem DPMA reagiert, da der 1846 gegründete Verein darauf besteht, die älteren Rechte an dem Kürzel zu haben. Hansa Rostock wurde erst 1965 gegründet.
Die Wortmarke FCH hat der FC Hansa bereits seit 2018 beim DPMAregister in Klassen 25, 28 und 41 unter dem Aktenzeichen 3020180077451 eingetragen.
Hansa sieht eine Vereinbarung mehrfach verletzt
„Das Vorgehen des FC Hansa Rostock konnten und können wir, im Sinne der Interessen unseres Vereins und des sonst üblichen partnerschaftlichen Miteinanders zwischen deutschen Profiklubs, so nicht hinnehmen“, sagte Gamm, der jedoch erklärte, die Heidenheimer seien im Rahmen einer außeramtlichen Einigung „selbstverständlich bereit, das Verfahren zu beenden“.
Die Rostocker sehen dagegen eine „Abgrenzungsvereinbarung“ zur Verwendung des Begriffs „FCH“, die von den Klubs 2008 getroffen worden war, mehrfach verletzt – etwa bei der Gestaltung von Fanartikeln. Gespräche zwischen den Vereinen habe es dazu gegeben, diese hätten aber zu keinem Erfolg geführt. Resultat war die erste Verfahrenseinleitung durch die Rostocker.
(Mit Material vom SID)

